Betriebe
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Lernende Abdichtung (EFZ und EBA) bzw. Industrie- und Unterlagsbodenbau (EFZ und EBA) ausbilden (möchten), müssen Sie ein paar Anforderungen erfüllen. Diese sind in den jeweiligen Bildungsverordnungen (BiVo) geregelt und betreffen die Mindestanforderungen an die Berufsbildenden und die Höchstanzahl Lernende im Betrieb. Falls Sie sich als Betrieb überlegen, in Zukunft Lernende auszubilden, lesen Sie am besten unser FAQ für Betriebe durch, in dem sich auch sämtliche Links zu den kantonalen Bildungsdirektionen finden.
Im Bildungsplan (BiPlan) finden Sie Informationen über die Inhalte, die im Lehrbetrieb, den überbetrieblichen Kursen (ÜK) sowie der Berufsfachschule gelehrt werden.
- Bildungsverordnung Abdichtungspraktiker/in EBA
- Bildungsplan Abdichtungspraktiker/in EBA
- Bildungsverordnung Abdichter/in EFZ
- Bildungsplan Abdichter/in EFZ
- Bildungsverordnung Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker/in EBA
- Bildungsplan Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker/in EBA
- Bildungsverordnung Industrie- und Unterlagsbodenbauer/in EFZ
- Bildungsplan Industrie- und Unterlagsbodenbauer/in EFZ